Was tun an der Grenze, wenn Reisedokumente abgelaufen sind?
Ein kleiner Ratgeber zum Reisepaß, Personal- und Kinderausweis
Glücklich können sich alle Reisenden schätzen, die bei Reiseantritt gültige Reisedokumente besitzen - selbst wenn das für die Passbehörde bedeutet, dass die Dokumente an einem Sonntag ausgestellt worden sind ;-) Ein Bruchteil der Reisenden wird aber auch künftig erst an der Grenze feststellen, dass die Gültigkeitsdauer der Reisedokumente abgelaufen ist - was ist nun zu tun?
Die Grenzbehörden sind dann für die Ausstellung von "Reiseausweisen als Passersatz" zuständig. Wir möchten Sie auf die Internetseite der Bundespolizei hinweisen, auf der ausführlich über dieses Thema informiert wird.
Unter www.bundespolizei.de [Dienstleistungen Online] [Reiseausweis als Passersatz] wird über Vorraussetzungen (ua. auch Beschränkungen, Gebühren) informiert, nach denen die Grenzbehörden "Reiseausweise als Passersatz" ausstellen können.
(Quelle: LEWIS Infomail Nr. 19/2006 der kiv b-f)