Strassensperrungen für Veranstaltungen
eine Information des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis für alle Veranstalterr
Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs.2 Straßenverkehrsordnung (StVO) (II. Allgemeine Grundsätze Nr.5) hat sich die Erlaubnisbehörde vor Antragstellung vom Veranstalter eine entsprechende Veranstaltererklärung bzw. Freistellungserklärung bestätigen zu lassen.
In der Anlage finden Sie daher die maßgebenden Erklärungen, die der Veranstalter bei einer Antragstellung über die Gemeinde auszufüllen hat.
Thomas Stegmeier
LRA Rhein-Neckar-Kreis
-Straßenverkehrsamt-
Tel.:06222/30734249
Fax:06222/30734259