Obstbau: was tun bei Feuerbrand?
Info des LTZ Augustenberg: Feuerbrandbekämpfung in 2013 vorrangig mit Alternativmitteln!
Die Bekämpfung der gefährlichen Feuerbrandkrankheit des Kernobstes wird zusätzlich zu den bekannten Schnitt- und Rodemaßnahmen in 2013 vorrangig mit alternativen Mitteln vorgenommen. Hierzu gehören die Produkte LMA und Blossom Protect. Beide Mittel haben in Exaktversuchen in den vergangenen Jahren etwas geringere Wirkungsgrade als streptomycinhaltige Mittel erzielt, die jedoch für eine wirksame Bekämpfung noch ausreichen müssten. Bei LMA ist der erhöhte Arbeitsaufwand für das Lösen der hohen Aufwandmenge zu beachten, bei Blossom Protect die mögliche Schädigung der Fruchthaut bei empfindlichen Sorten sowie der zu anderen Pflanzenschutzmittelbehandlungen einzuhaltende zeitliche Abstand zu beachten.
In Abhängigkeit vom Blühzustand der Anlage und der aktuellen Infektionsgefahr wird folgendes empfohlen:
Alter der Anlage | Infektionsgefahr bei Blühbeginn | Infektionsgefahr bei Vollblüte | Infektionsgefahr bei abgehender Blüte |
1. bis 5. Standjahr | Blossom Protect oder LMA | Strepto oder Firewall17 WP | LMA |
ab 6. Standjahr | Blossom Protect oder LMA | LMA | LMA |
Die Regierungspräsidien haben eine Allgemeinverfügung erlassen, in der u.a. geregelt ist, dass die Anwendung von Strepto bzw. Firewall 17 WP nur im Erwerbsobstbau und in Vermehrungsbeständen von Kernobst erlaubt ist, nicht aber im Streuobst oder im Haus- und Kleingarten. Obstbauern benötigen einen Berechtigungsschein von der unteren Landwirtschaftsbehörde bei den Landratsämtern, mit dem die Mittel eingekauft und angewandt werden dürfen. Im Erwerbsobstbau ist maximal eine Anwendung in Junganlagen bis zum 5. Standjahr möglich. In Baumschulen sind höchstens 3 Behandlungen auch nach Hagel bis zum 23. Juli 2013 erlaubt. Die Wartezeit ist durch die zugelassenen Anwendungsbedingungen abgedeckt (F). Zu Gewässern muss bei allen Mitteln je nach Ausbringungsgerät ein bestimmter Mindestabstand eingehalten werden. Mäh- und Erntegut aus Unterkulturen behandelter Flächen darf im Behandlungsjahr nicht verfüttert werden. Die Mittel sind nicht bienengefährlich. Die Obstbauern sind jedoch verpflichtet, die Imker vor einer beabsichtigten Strepto- oder Firewall 17 WP- Anwendung zu informieren und das auch zu dokumentieren. Zu dem Kreis gehören diejenigen Imker, deren Bienenstöcke bis 3 km von der zu behandelnden Fläche entfernt sind. Die aktuellen Anwendungstermine werden während der Blüte mit Hilfe von Prognosemodellen berechnet und über die telefonischen Auskunftgeber durch die Landratsämter bekannt gegeben. Die Obstbauern haben die Anwendung von Strepto und Firewall 17 WP im Berechtigungsschein mit Angabe der behandelten Flurstücke zu dokumentieren. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Der Besitz von Berechtigungsscheinen und die Anwendung von Strepto bzw. Firewall 17 WP werden kontrolliert. Honige von Bienenvölkern, die behandelte Anlagen beflogen haben, sollten unbedingt vor dem Inverkehrbringen auf Rückstände von Streptomycin vom LTZ Augustenberg untersucht werden. Die Untersuchung ist kostenfrei. Die Organisation der Probenannahme und Weiterleitung der Proben erfolgt über das zuständige Landratsamt.
Nähere Informationen sind unter www.ltz-augustenberg.de zu finden.