11.02.2014: Novelliertes Nachbarrechtsgesetz tritt in Kraft
Information der Pressestelle des Justizministeriums Baden-Württemberg
Änderungen tragen der gewachsenen Bedeutung energetischer Sanierungsmaßnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung
Justizminister Rainer Stickelberger: „Wer durch die Dämmung seines Hauses einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchte, kann das nun auch in eng bebauten Innenstädten tun“
Am Mittwoch dieser Woche tritt das novellierte Nachbarrechtsgesetz in Kraft. Damit sind in Baden-Württemberg unter gewissen Voraussetzungen Außendämmungen auch bei Gebäuden möglich, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Voraussetzung ist, dass der durch die Dämmung bedingte Überbau maximal 25 Zentimeter auf das Nachbargrundstück ragt und für die betroffenen Nachbarn allenfalls geringfügige Beeinträchtigungen mit sich bringt. „Mit der Gesetzesänderung tragen wir der gewachsenen Bedeutung von energetischen Sanierungsmaßnahmen Rechnung“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger am Dienstag (11. Februar 2014). „Wer durch die Dämmung seines Hauses einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchte, kann das nun auch in eng bebauten Innenstädten tun.“
Auch die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere von Photovoltaik- und Solaranlagen, soll durch das geänderte Gesetz erleichtert werden. Denn der Mindestgrenzabstand für neu gepflanzte, nicht höhenbeschränkte Bäume wie Birken, Kastanien und Platanen wird innerorts vergrößert, so dass eine ausreichende Sonneneinstrahlung auf die Anlagen gewährleistet ist. „Eine Begrünung ist selbstverständlich trotzdem möglich“, erklärte der Justizminister. „Es muss nicht immer eine Platane sein, auch die etwas kleineren Felsenbirnen können einen Garten verschönern.“
Darüber hinaus wurden mit der Gesetzesänderung die Verjährungsfristen für nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche von fünf auf zehn Jahre verlängert, soweit die Ansprüche höher wachsende Baumarten betreffen. „Viele nehmen die Bäume in Nachbars Garten erst wahr, wenn sie eine als störend empfundene Größe erreicht haben“, sagte Stickelberger. „Dann sind die fünf Jahre, die bislang als Verjährungsfrist galten, meist schon vorbei.“ Daher sei die Verlängerung auf zehn Jahre angemessen.
Weitere Informationen:
Das Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz) ist die Hauptquelle für nachbarrechtliche Regelungen auf Landesebene. Unter anderem finden sich darin gesetzliche Vorgaben zu Gebäudeabständen oder Abständen von Hecken. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind wichtige Grundsätze des Nachbarrechts geregelt.